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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Sind Sie vorbereitet?

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Sind Sie vorbereitet?

04.04.2025 08.34 Uhr

Websitebetreiber aufgepasst: Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind in der Regel Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.

Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Website oder Ihr Online-Service unter das Gesetz fällt, müssen Sie sicherstellen, dass Inhalte für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen problemlos nutzbar sind. Dazu gehören z. B.:
✅ Kontraste und Schriftgrößen anpassbar gestalten
✅ Inhalte per Tastatur oder Screenreader zugänglich machen
✅ Alternativtexte für Bilder bereitstellen

Was ist zu tun?
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und anzupassen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Analyse und Umsetzung – individuell und praxisnah.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich unverbindlich – gemeinsam machen wir Ihre Website zukunftssicher! ????

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